Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird Wille Solar GmbH & Co KG. nach Wahl des Kunden auf Kosten von Wille Solar GmbH & Co KG. durch ein mangelfreies Ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (Nacherfüllung). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
a) bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch
entstanden sind,
b) bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen
äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).
Die Wille Solar GmbH & Co KG. leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.
Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung.
Das Recht von Wille Solar GmbH & Co KG., auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt.
Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf Kosten von Wille Solar GmbH & Co KG. unter Angabe der Auftragsnummer an die von ihr angegebene Rücksendeadresse einzusenden. Vor der Einsendung hat der Kunde von ihm eingefügte Gegenstände aus dem Produkt zu entfernen.
Wille Solar GmbH & Co KG. ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet Wille Solar GmbH & Co KG. nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für Wille Solar GmbH & Co KG. ohne weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist (in diesem Fall informiert Wille Solar GmbH & Co KG. den Kunden und hält den Gegenstand für den Kunden zur Abholung bereit; der Kunde trägt die dabei entstehenden Kosten).
Der Kunde hat zudem, bevor er ein Produkt zur Reparatur oder zum Austausch einsendet, gegebenenfalls separate Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen undaller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter zu deaktivieren.
Eine Haftung für Datenverlust wird nicht übernommen. Ebenso obliegt es dem Kunden, nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zurückgesandt wordenist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren.
Der Kunde kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgerechten Zustand des Produktes geführt hat.
Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von dieser eingeräumten Garantie bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Handelt es sich um einen Kaufvertrag mit Montageleistung, so beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre gemäß § 438 Abs.1 Nr.3 BGB.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Der Kunde darf die Photovoltaikanlage während der Gewährleistungsfrist nur durch eine zur fachgerechten Reparatur qualifizierte Fachfirma warten und Instand halten lassen.